Virtuelle Slots-Lizenzierung im Stillstand

Trotz vieler Bewerbungen wurden noch keine virtuellen Slots oder Online-Poker vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt genehmigt.

Nach den derzeitigen Regelungen stehen alle Lizenzanträge unter dem Vorbehalt einer endgültigen Genehmigung durch eine Zweidrittelmehrheit des Glücksspielkollegiums, einem Gremium, das sich aus Vertretern der sechzehn Bundesländer zusammensetzt. Der aktuelle Stillstand bei der Verarbeitung von virtuellen Slots und Online-Pokerlizenzen scheint hauptsächlich auf anhaltende Meinungsverschiedenheiten in diesem Gremium zurückzuführen zu sein.

Die neue nationale Glücksspielbehörde Deutschlands, die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), übernimmt ab dem 1.1.2023 die volle Kontrolle über das Lizenzierungsverfahren.

White List

Gemäß § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 veröffentlicht die zuständige Behörde im Internet eine gemeinsame amtliche Liste, in der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem GlüStV 2021 verfügen. Nicht aufgeführt werden

  1. Spielhallenbetreiber und Aufsteller von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach der Spielverordnung in der jeweils geltenden Fassung,
  2. die Annahmestellen der Veranstalter nach § 10 Absatz 2 GlüStV 2021,
  3. gewerbliche Spielvermittler, die nur in einem Land tätig sind, 
  4. örtliche Verkaufsstellen der Lotterieeinnehmer der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder,
  5. Anbieter von kleinen Lotterien nach § 18 GlüStV 2021,
  6. Betreiber von örtlichen Wettvermittlungsstellen,
  7. Totalisatoren und Buchmacher im Sinne des Rennwett- und Lotteriegesetzes.
  8. Die White-List wird anlassbezogen, mindestens jedoch einmal monatlich, aktualisiert. Das Landesverwaltungsamt erteilt auf Anfrage Auskünfte zum aktuellen Stand der Liste.

Weiße Liste der Lizenznehmer: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/2_bauordnungkommunales/208/Download/White_List.pdf

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