BingBong Deutschland 2026: GGL-Lizenz und Whitelist

BingBong ist 2026 in der amtlichen GGL-Whitelist geführt. Maßgeblich sind die konkrete Domain, der Erlaubnisinhaber und die erlaubte Glücksspielart.

BingBong Deutschland 2026: Lizenzstatus

Als Erlaubnisinhaber nennt die Whitelist DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH. Zugelassene Domain: bingbong.de. BingBong ist für virtuelle Automatenspiele eingetragen.

Erstmaliges Erlaubnisdatum: 27. April 2022.

Erlaubte Produktart prüfen

Virtuelle Automatenspiele, Sportwetten, Online-Poker und Online-Casinospiele sind getrennte regulatorische Kategorien. Eine Erlaubnis für eine Produktart gilt nicht automatisch für andere Angebote.

Domain und Betreiber prüfen

Vor der Nutzung sollte die exakt aufgerufene Domain mit der amtlichen Whitelist abgeglichen werden. Unsere Übersicht finden Sie in der GGL-Whitelist-Datenbank. Grundlagen zu regulierten Casino-Angeboten und virtuellen Automatenspielen bündelt Online Casino Deutschland.

Spielerschutz

Für regulierte deutsche Glücksspielangebote gelten Vorgaben zu Identitätsprüfung, Limits und Spielerschutz. Weitere Informationen finden Sie unter Spielerschutz.

Stand der Prüfung

Zuletzt geprüft: 21. September 2026. Grundlage ist die amtliche GGL-Whitelist, Stand 7. September 2026.

Lizenzdaten auf einen Blick

MarkeBingBong
BetreiberDGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH
Domainbingbong.de
ErlaubnisartVirtuelle Automatenspiele
PrüfquelleGGL-Whitelist-Datenbank

Häufige Fragen zu BingBong

Ist BingBong in Deutschland erlaubt?

BingBong wird in der amtlichen Whitelist mit der Domain bingbong.de geführt. Entscheidend ist immer die konkret verwendete Domain und die dort eingetragene Erlaubnisart.

Wer betreibt BingBong?

Als Erlaubnisinhaber ist DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH angegeben.

Welche Glücksspielart ist erlaubt?

Für bingbong.de ist die Kategorie Virtuelle Automatenspiele relevant. Andere Produktarten sollten separat in der Whitelist geprüft werden.

Weiterführend: GGL-Lizenz und Whitelist erklärt.