Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit gehört zu den zentralen Schutzregeln des deutschen Glücksspielstaatsvertrags. Im Regelfall dürfen Spielende innerhalb eines Kalendermonats insgesamt nicht mehr als 1.000 Euro bei den erfassten Online-Glücksspielangeboten einzahlen.
Anbieterübergreifend statt pro Casino
Die 1.000 Euro gelten grundsätzlich nicht pro Anbieter. Das Limit wird anbieterübergreifend über die Limitdatei des LUGAS-Systems kontrolliert.
Eigenes Limit unter 1.000 Euro
Abgrenzung: Hier steht die Höhe und Änderung des Einzahlungslimits im Mittelpunkt. Wie die technische Limitdatei und Aktivitätsdatei funktionieren, erklärt separat unser LUGAS-Ratgeber.
Spielende können auch ein niedrigeres persönliches Einzahlungslimit wählen. Eine Erhöhung greift nicht sofort. Nach Angaben der GGL gilt für die Freischaltung einer Erhöhung eine Wartefrist.
Ausnahmen über 1.000 Euro
Die 1.000-Euro-Grenze ist der Regelfall. Unter bestimmten Voraussetzungen kann einem Anbieter eine Abweichung mit anbieterübergreifender Wirkung erlaubt werden. Eine Einzahlung oberhalb von 1.000 Euro ist deshalb nicht automatisch ein Verstoß; entscheidend sind die konkrete Erlaubnis und die dafür geltenden Auflagen.
Einzahlungslimit ist nicht Einsatzlimit
Das Einzahlungslimit begrenzt Einzahlungen auf Glücksspielkonten. Das Einsatzlimit bei virtuellen Automatenspielen betrifft dagegen den Einsatz pro Spiel. Beide Regeln verfolgen unterschiedliche Zwecke.
Wo gilt die Regel?
Das System betrifft den regulierten deutschen Online-Glücksspielmarkt. Erlaubte Anbieter lassen sich über die GGL Whitelist prüfen. Weitere Schutzmechanismen erklärt MediaThor unter Spielerschutz Deutschland.
Stand und Quellen
Stand: 22. September 2026. Grundlage: GGL, FAQ zum anbieterübergreifenden Einzahlungslimit und zum Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem.

