JackpotPiraten ist 2026 in der amtlichen GGL-Whitelist geführt. Maßgeblich sind die konkrete Domain, der Erlaubnisinhaber und die erlaubte Glücksspielart.
JackpotPiraten Deutschland 2026: Lizenzstatus
Als Erlaubnisinhaber nennt die Whitelist DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH. Zugelassene Domain: jackpotpiraten.de. JackpotPiraten ist für virtuelle Automatenspiele eingetragen.
Erstmaliges Erlaubnisdatum: 27. April 2022.
Erlaubte Produktart prüfen
Virtuelle Automatenspiele, Sportwetten, Online-Poker und Online-Casinospiele sind getrennte regulatorische Kategorien. Eine Erlaubnis für eine Produktart gilt nicht automatisch für andere Angebote.
Domain und Betreiber prüfen
Vor der Nutzung sollte die exakt aufgerufene Domain mit der amtlichen Whitelist abgeglichen werden. Unsere Übersicht finden Sie in der GGL-Whitelist-Datenbank. Grundlagen zu regulierten Casino-Angeboten und virtuellen Automatenspielen bündelt Online Casino Deutschland.
Spielerschutz
Für regulierte deutsche Glücksspielangebote gelten Vorgaben zu Identitätsprüfung, Limits und Spielerschutz. Weitere Informationen finden Sie unter Spielerschutz.
Stand der Prüfung
Zuletzt geprüft: 21. September 2026. Grundlage ist die amtliche GGL-Whitelist, Stand 7. September 2026.
Lizenzdaten auf einen Blick
| Marke | JackpotPiraten |
|---|---|
| Betreiber | DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH |
| Domain | jackpotpiraten.de |
| Erlaubnisart | Virtuelle Automatenspiele |
| Prüfquelle | GGL-Whitelist-Datenbank |
Häufige Fragen zu JackpotPiraten
Ist JackpotPiraten in Deutschland erlaubt?
JackpotPiraten wird in der amtlichen Whitelist mit der Domain jackpotpiraten.de geführt. Entscheidend ist immer die konkret verwendete Domain und die dort eingetragene Erlaubnisart.
Wer betreibt JackpotPiraten?
Als Erlaubnisinhaber ist DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH angegeben.
Welche Glücksspielart ist erlaubt?
Für jackpotpiraten.de ist die Kategorie Virtuelle Automatenspiele relevant. Andere Produktarten sollten separat in der Whitelist geprüft werden.
Weiterführend: GGL-Lizenz und Whitelist erklärt.

