Das Land Thüringen kann künftig Online-Casinospiele veranstalten und erhält dafür ein Monopol, wie es in einer Pressemitteilung des Thüringer Landtags heißt. Der Landtag hat am 17. März 2022 das Thüringer Spielbankgesetzes (ThürSpbkG) geändert und dies damit beschlossen. Bereits am 18. November 2021 hatte sich der Landtag für eine Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes ausgesprochen.
Das Parlament setze damit Bestimmungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) um, die Regelungen zum Online-Casinospiel enthalten. Die nach dem GlüStV 2021 mögliche Alternative, die Vergabe einer Konzession, habe der Landtag nicht genutzt. Mit der Schlussabstimmung im Landtag wird aus dem ThürSpbkG das „Thüringer Gesetz über Spielbank und Online-Casino“ (ThürSpbkOCG).
Für das auch in anderen Bundesländern praktizierte staatliche Monopol habe der Landtag sich entschieden, um den Jugend- und Spielerschutz möglichst wirksam umsetzen und Manipulationsrisiken abwehren zu können. Wie bei Spielbanken im Allgemeinen, seien sie auch beim Online-Casinospiel besonders groß, da es sich um sogenannte Bankhalterspiele handelte. Der Anbieter nehme als Bankhalter selbst am Spiel teil.
Die Erlaubnis zum Betrieb der Online-Casinospiele erteile gegebenenfalls das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales als das zurzeit für das Spielbankwesen zuständige Ministerium, heißt es weiter. Diese Genehmigung dürfe allein dem Land erteilt werden, antragsberechtigt sei das Thüringer Finanzministerium, denn die Gewinne aus dem Spielbetrieb fließen in den Landeshaushalt. „Rechtlich kann und praktisch wird die Online-Casinospiele eine vom Land beauftragte Anstalt oder Gesellschaft (juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts) veranstalten. Sie muss allerdings vollständig in Landeshand sein. In Frage kommt etwa die Thüringer Staatslotterie, eine landeseigene Anstalt des öffentlichen Rechts. Doch auch andere Lösungen sind denkbar“, so der Landtag.